Einbürgerung: Vom Antrag bis zum deutschen Ausweis

Einbürgerung: Vom Antrag bis zum deutschen Ausweis

Passierschein A38 · 2024-08-13
23:29

Herzlich willkommen zur 16. Folge von "Passierschein A38", dem Podcast der Kreisverwaltung Wittenberg! In dieser Episode beschäftigen wir uns mit einem besonders spannenden Thema: der Einbürgerung. Unser Gast ist Manuel Sandau, Abteilungsleiter der Ausländerbehörde und verantwortlich für die Einbürgerung im Landkreis Wittenberg.

Wir werfen einen Blick darauf, wie der Prozess der Einbürgerung abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren verändert hat. Manuel Sandau gibt spannende Einblicke in seinen Arbeitsalltag und teilt interessante Erfahrungen sowie besondere Herausforderungen, denen er und sein Team täglich begegnen.

Themen dieser Folge:

Grundlegende Voraussetzungen für eine Einbürgerung im Landkreis Wittenberg

Veränderungen in der Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf den Einbürgerungsprozess

Der Ablauf der Einbürgerung – von der Antragstellung bis zum deutschen Pass

Herausforderungen und inspirierende Erfolgsgeschichten aus der Praxis

Unterstützung und Integration von Neubürgern im Landkreis Wittenberg

Ein Blick in die Zukunft: Digitalisierung und mögliche Verbesserungen im Einbürgerungsprozess

Zum Abschluss gibt es hilfreiche Tipps für Menschen, die eine Einbürgerung anstreben, sowie Ratschläge für Angehörige und Freunde, wie sie während des Prozesses unterstützen können.

Übrigens: hier gibt es grundlegende Informationen www.einbürgerung.de

Was muss alles beim Antrag eingebracht werden? (jeweils im Original mit einer Kopie)

Antrag auf Einbürgerung/ 1 Passfoto

ausländischer Pass/ unbefristete Aufenthaltserlaubnis

ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung

ausländische Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung

Erweiterte Meldebescheinigungen aller Wohngemeinden in Deutschland (die letzten acht Jahre)

Mietvertrag/ Grundbuchauszug (bei Eigentum)

Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag

Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung bzw. Bescheinigung vom Jobcenter (letzten 3 Monate)

keine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Negativbescheinigung vom Jobcenter)

Gewerbegenehmigung (bei Selbstständigkeit)

Nettoeinkünfte vom Steuerberater (bei Selbstständigkeit)

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de), Grund: „um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden“

Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung (Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Nachweise für Alterssicherung (Lebensversicherung/Riesterrente/private Rentenversicherung)

Nachweis Krankenversicherung

handgeschriebener, ausführlicher Lebenslauf in Textform mit Unterschrift (kein tabellarischer)

Bekenntnis/Loyalitätserklärung/Einverständniserklärung

Abschlusszeugnisse deutsche Schule Haupt/ Real/ Abitur oder deutsche Berufsausbildung/ Studium

Zertifikat Deutschlehrgang (B 1 GER)

Einbürgerungstest / Integrationskurs „Leben in Deutschland"

Vergessen Sie nicht, uns zu abonnieren, Feedback zu hinterlassen und Ihre Themenwünsche für zukünftige Folgen mitzuteilen. Ihre Meinungen und Feedback sind uns wichtig – erreichen Sie uns unter [email protected].

Redaktion: Alexander Baumbach, Pressesprecher Kreisverwaltung Wittenberg

Gesprächspartner: Manuel Sandau, Abteilungsleiter Ausländerbehörde

Technik und Produktion: Alexander Baumbach

Passierschein A38

Der Pressesprecher der Kreisverwaltung Wittenberg, Alexander Baumbach, im Dialog mit den Experten aus den Fachdiensten aus dem Landratsamt.

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