Annahmeverzug im Streit: Warum LAG Köln und LAG Niedersachsen unterschiedlich entscheiden!

Annahmeverzug im Streit: Warum LAG Köln und LAG Niedersachsen unterschiedlich entscheiden!

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht! · 2026-03-29
19:50

Wie viel muss sich ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung wirklich um einen neuen Job bemühen?

Die Antwort ist aktuell alles andere als eindeutig.

Denn die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte entwickelt sich nicht einheitlich – und genau das zeigt diese Folge anhand aktueller Entscheidungen sehr deutlich.

Während das Landesarbeitsgericht Köln (Urt. v. 16.01.2025 – 6 Sa 633/23) beim Annahmeverzugslohn (§ 615 BGB) eine umfassende Interessenabwägung fordert und auch das Verhalten des Arbeitgebers berücksichtigt, geht das Landesarbeitsgericht Niedersachsen einen deutlich strengeren Weg zu Lasten der Arbeitnehmer..

👉 Das Ergebnis:
Unterschiedliche Maßstäbe bei derselben gesetzlichen Norm.

Annahmeverzugslohn (§ 615 BGB):
Wann liegt „böswilliges Unterlassen“ wirklich vor?LAG Köln vs. LAG Niedersachsen:
Zwei Gerichte – zwei unterschiedliche BewertungsansätzeWidersprüchliches Arbeitgeberverhalten:
Warum Argumentationen im Prozess plötzlich gegen den Arbeitgeber arbeiten könnenBetriebsbedingte Kündigung:
Welche Anforderungen Gerichte an die Darstellung der unternehmerischen Entscheidung stellenSozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG):
Warum Versetzungsklauseln die Vergleichsgruppen erheblich erweitern können

Diese Entscheidungen zeigen ein zentrales Risiko:

👉 Es gibt aktuell keine einheitliche Linie bei der Bewertung von Annahmeverzug.

Das bedeutet:

identische Sachverhalte können unterschiedlich entschieden werdenProzessrisiken sind schwer kalkulierbarAnnahmeverzugslohn kann schnell existenzielle Größen erreichen

Für Arbeitgeber gilt derzeit:

Nicht nur die Kündigung selbst entscheidet – sondern auch das Verhalten im Prozess.

Denn:

Bewerbungsbemühungen des Arbeitnehmerseigene Prozessargumentationinterne Einschätzungen zur Einsetzbarkeit

können sich unmittelbar auf die Höhe des Annahmeverzugslohns auswirken.

LAG Köln, Urteil vom 16.01.2025 – 6 Sa 633/23LAG Niedersachsen, Urteil (u. a. 5 SLa 465/25 – zur restriktiveren Betrachtung des Annahmeverzugs)Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.09.2025 – 5 AZN 142/25GeschäftsführerHR-AbteilungenPersonalverantwortlicheUnternehmer im Mittelstand

Solange das Bundesarbeitsgericht keine klare Linie vorgibt, gilt:

👉 Strategie und Dokumentation werden zum entscheidenden Faktor.

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