Aussage gegen Aussage

Aussage gegen Aussage

Alexander Stevens

Zwei Personen behaupten das komplette Gegenteil.
Beweise gibt es keine.
Es steht Aussage gegen Aussage.

Rund 70 % aller Gerichtsurteile beruhen auf Zeugenaussagen, weil es keine anderen Beweise gibt.

Doch wem soll man glauben?

Kann man ohne weitere (neutrale) Beweise wie unabhängigen Zeugen, DNA, Handyauswertungen, Fingerspuren, etc., überhaupt urteilen?
Und wenn ja, nach welchen Kriterien?

Können körperliche Symptome wie Erröten, Nervosität, Bluthochdruck etc. ähnlich wie beim Lügendetektortest einer Aussage zugrunde gelegt werden?

Oder kann man Aussagen nach ihrem Inhalt so genau analysieren, dass man anhand von Widersprüchen, ausgefallenen Details, Übertreibungen, Erinnerungslücken etc. den Lügner erkennen kann?

Wie oft kommt es im Gerichtsalltag vor, dass aus Rache, Rechtfertigung, Eifersucht, Enttäuschung oder gar aufgrund psychischer Probleme ganz bewusst falsch ausgesagt wird?

Was ist überhaupt von Zeugenaussagen zu halten? Ist das Gedächtnis eines Zeugen überhaupt ein verlässliches Beweismittel?

Oder ist im Falle von Aussage gegen Aussage stets nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten freizusprechen?

Begleitend zu meinem aktuellen Hörbuch "Aussage gegen Aussage – Urteile ohne Beweise" gehe ich all diesen Fragen anhand von echten Fällen nach und erkläre, wie Richter urteilen, wenn sich lediglich zwei unterschiedliche Aussagen entgegenstehen....

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